Beitragsordnung des Vereins „Die Raumteiler“,
nachfolgend Verein genannt
Stand 17. März 2013
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
(unabhängig vom Eintrittsdatum):
- 01 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei
- 02 Erwachsene über 18 Jahre 72,00 €
- 03 Azubis, Ersatzdienstleistende,
Studenten, Geringverdiener, Arbeitslose 40,00 € - 04 Rentner / Pensionäre 60,00 €
- 05 Fördermitglieder 30,00 €
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. - Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 – 04.
- Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar eines jeden Jahres auf das Vereinskonto überwiesen.
Vereinskonto: IBAN: DE11 3606 0591 0002 3724 07
BIC:
Bank: - Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist keine Beitragserstattung möglich.